Dienstordnung der Feuerwehr Schwarzenburg
Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird bekannt gemacht:
Mit Beschluss vom 23. November 2020 hat der Gemeinderat Schwarzenburg die Änderung „Dienstordnung der Feuerwehr Schwarzenburg“ beschlossen. Die Änderung der Dienstordnung tritt nach Ablauf der Beschwerdefrist rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft. Gemäss Artikel 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 kann gegen diesen Beschluss innerhalb von 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland in Ostermundigen Beschwerde erhoben werden. Die Änderung der Dienstordnung der Feuerwehr Schwarzenburg kann unter www.fwschwarzenburg.ch eingesehen werden.
Dienstordnung_der_Feuerwehr_Schwarzenburg_Revision_01.01.2021.pdf
Brief_zu_Dienstordnung_Revision_01.01.2021.pdf